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Schulen in Taunusstein und Wiesbaden-Erbenheim mit interaktiven Epson-Beamern ausgestattet

Alle Klassenräume verfügen seit September 2015 neben den traditionellen Tafeln über fest installierte Beamer.
Die Fa. Duraplan hat uns zugesichert, alle erforderlichen Nachbesserungen vornehmen. Leider hatte die Fa. Espon Lieferengpässe bei den Steuerboxen. Alle Montagemängel wurden gemeldet. Wir danken für Ihre Rückmeldungen und für Ihr Verständnis.

Schülermitbestimmung in Erbenheim neu organisiert!

Unter Federführung von Herrn Andiel wurden die Schülersprecherwahlen durchgeführt. Schülersprecher ist Maximilian Hegermann. Die neue SV ist bereits zusammengetreten. Die Termine werden in Kürze hier online gestellt. Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen, die Schülermitwirkung zu unterstützen.

Aktuelle Meldungen

Arbeitstägliche Mahlzeiten im Betrieb

HKM-Hygieneplan für die Schulen ab dem 24.07.2020

Hier finden Sie zu Ihrer Information den Hygieneplan Corona des Hessischen Kultusministeriums (HKM) für die Schulen in Hessen vom 24. Juli 2020, gültig ab sofort und bis auf Weiteres.

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Krisenstab Coronavirus wurde eingerichtet (24.02.2020)

Anlässlich der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus wurde als vorsorglich organisatorische Maßnahme ein Krisenstab eingerichtet. Bei Fragen erreichen Sie das zentrale Verwaltungsteam des Krisenstabs per E-Mail unter corona-info@obermayr.com.

Weitere Informationen bzgl. der Organisation des Krisenstabs finden Sie hier.

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Sachbezugswerte ab 1. Januar 2020

Ab 1. Januar 2020 steigen die Monatswerte für die Verpflegung auf 258 Euro (bisher: 251 Euro). Damit sind ab 2020 für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte anzusetzen:

a) für ein Mittagessen 3,40 EUR,

b) für ein Frühstück 1,80 EUR.

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungs-rechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.

Dies gilt ab 1.1.2014 gem. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Für die Festlegung der Sachbezüge ist der Verbraucherpreisindex des Vorjahres maßgeblich. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2020 sind durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 08.11.2019 festgesetzt worden.

Im Übrigen wird auf R 8.1 Abs. 7 und 8 LStR 2015 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom 24.10.2014 hingewiesen.