Obermayr Europa-Schule
Hohenstaufenstr. 7
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 3601539-0
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Pädagogische Qualität (PQ) ist längst nicht mehr ein schillernder Begriff. Spätestens mit der Einführung von pädagogischen Referenzrahmen, Vergleichsarbeiten, Schulinspektionen und verbindlichen Schulprogrammen lässt sich die pädagogische Qualität auch an allgemein anerkannten Kriterien festmachen.
Unsere privat-getragenen, aber durchweg öffentlich-rechtlich geregelten Schulen und Kindertagesstätten, benötigen Gestaltungsspielräume; aber Spielräume erfordern Spielregeln. Gerade im pädagogischen Raum sind Erwartungen (von Eltern und ihren Kindern), sowie Leistungen (seitens der Mitarbeiter/innen und Leitungskräfte) verbindlich zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ein Qualitätsrahmen
In das pädagogische Qualitätsmanagement sind alle an Schulen und Kitas beteiligten Akteure eingebunden. Dies sind die Lernenden und ihre Schülervertretungen, die Eltern und ihre Elternvertretungen, Lehrkräfte, Erzieher/innen, Verwaltungs- und Technikkräfte, die Leitungen/Koordinatoren und die Trägergeschäftsführung. Qualitätsmanagement ist Prozessmanagement; es bezieht sich auf alle Abläufe, Tätigkeiten und Vorgänge, die in unseren Einrichtung miteinander zusammen hängen und dazu beitragen, unsere pädagogischen Dienstleistungen zu erbringen. Das pädagogische Qualitätsmanagement dient in erster Linie unseren Lernenden, in einem zufriedenheitsorientierten Sinne dient es aber ebenso unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unser OQES soll Ihnen Orientierung und Sicherheit geben im Dschungel der rechtlichen und betrieblichen Anforderungen.
Machen Sie regen Gebrauch von unserer Plattform.
Viele Grüße
Dr. Gerhard Obermayr, Vorstand Lore Brendel, Schulleitung Ellen Rudyk, Schulleitung
Gesetze & Verordnungen
Beschwerdemanagement
Fortbildungsplan
Unfallmeldung
Richtlinien & Formulare
HKM-Hygieneplan für die Schulen ab dem 24.07.2020
Hier finden Sie zu Ihrer Information den Hygieneplan Corona des Hessischen Kultusministeriums (HKM) für die Schulen in Hessen vom 24. Juli 2020, gültig ab sofort und bis auf Weiteres.
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Krisenstab Coronavirus wurde eingerichtet (24.02.2020)
Anlässlich der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus wurde als vorsorglich organisatorische Maßnahme ein Krisenstab eingerichtet. Bei Fragen erreichen Sie das zentrale Verwaltungsteam des Krisenstabs per E-Mail unter corona-info@obermayr.com.
Weitere Informationen bzgl. der Organisation des Krisenstabs finden Sie hier.
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Sachbezugswerte ab 1. Januar 2020
Ab 1. Januar 2020 steigen die Monatswerte für die Verpflegung auf 258 Euro (bisher: 251 Euro). Damit sind ab 2020 für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte anzusetzen:
a) für ein Mittagessen 3,40 EUR,
b) für ein Frühstück 1,80 EUR.
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungs-rechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.
Dies gilt ab 1.1.2014 gem. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Für die Festlegung der Sachbezüge ist der Verbraucherpreisindex des Vorjahres maßgeblich. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2020 sind durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 08.11.2019 festgesetzt worden.
Im Übrigen wird auf R 8.1 Abs. 7 und 8 LStR 2015 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom 24.10.2014 hingewiesen.